Patente und Schutzrechte
Durch die Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) im Februar 2002 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Erfindungs-und Patentwesen im Hochschulbereich grundlegend umgestaltet.
Für Erfindungen an Hochschulen gilt der Grundsatz:
Jede Erfindung, die ein Hochschulbeschäftigter gemacht hat, ist vom Erfinder dem Dienstherrn zu melden. Eine solche Diensterfindung kann vom Dienstherrn in Anspruch genommen werden, im eigenen Namen schutzrechtlich gesichert und auf Rechnung der Hochschule verwertet werden. Der Erfinder oder die Erfinderin hat in einem solchen Fall Anspruch auf eine Erfindungsvergütung in Höhe von 30% der Brutto-Verwertungseinnahmen.
Die Fachhochschule Köln arbeitet im Bereich Patente und Schutzrechte mit der Patent- und Verwertungsagentur PROvendis zusammen.
Verbundprojekt PatentScouts Rhein
Die vier Hochschulen Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Universität zu Köln, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Fachhochschule Köln erarbeiten im Verbund Maßnahmen zur Förderung von Patentierungsmaßnahmen an ihren Hochschulen: Die vier Patentbeauftragten ("PatentScouts") Andreas Spinrath (Universität Bonn), Sabine Müller (Universität Köln), Hanna Sturm (Universität Düsseldorf) und Dr. Stephanie Grubenbecher (FH Köln) beraten Erfinder vor Ort, richten fachspezifische Informationsveranstaltungen aus und unterstützen die Hochschulen konzeptionell bei der Entwicklung ihrer Patent- und Verwertungsstrategien.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier:
Patentscouts Rhein
Erfindungsmeldung
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Linkliste
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