Existenzgründung

Forschung und Wissenstransfer - Team

Forschungsförderung

Patente und Schutzrechte
Durch die Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Erfindungs-und Patentwesen im Hochschulbereich grundlegend umgestaltet. Alle Erfindungen von Hochschulangehörigen sind danach der Hochschule zu melden und können von der Hochschule in Anspruch genommen werden. Die Fachhochschule Köln arbeitet in diesem Bereich mit der Verwertungsagentur PROvendis zusammen. 
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Technologietransfer
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