An der Fachhochschule Köln gibt es Personalräte für
Alle Personalvertretungsangelegenheiten sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) niedergelegt. Professorinnen und Professoren sind von der Personalvertretung ausgenommen.
* Zu den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zählen auch die Beschäftigten der Bibliothek des gehobenen und höheren Dienstes.
Beteiligungsrechte des Personalrates
Der Personalrat ist bei fast allen Entscheidungen, die die Beschäftigten in irgendeiner Weise betreffen, zu beteiligen, z. B.
Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung
Versetzung
Kündigung
Gewährung und Versagung von Vorschüssen
Einführung, wesentliche Änderung oder wesentliche Ausweitung neuer Arbeitsmethoden, insbes. Maßnahmen der technischen Rationalisierung
Gestaltung der Arbeitsplätze
Fortbildungsveranstaltungen
Aufstellung von Frauenförderplänen
Stellenausschreibungen
Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
Für den Personalrat für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten gibt es bei Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Versetzungen, Kündigungen etc. (alle in § 72 Abs. 1 S. 1 genannten Tatbestände) nur dann ein Beteiligungsrecht, wenn der betroffene Beschäftigte dies beantragt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Personalteams 9.1.
Verfahren
Bei Maßnahmen der Fakultät, die eine Einschaltung des Personalrates erfordern wie Einstellungen, Beförderungen, Ausschreibungen, Frauenförderpläne u.a. wird die Fakultät zunächst alle erforderlichen Informationen und Unterlagen an die Personalabteilung (Team 9.1) übermitteln. Von hier aus werden diese dem Personalrat vorgelegt. Die Fakultät wird über den Fortgang informiert bis zur endgültigen Entscheidung, wenn die beantragte Maßnahme durchgeführt werden kann.