Fortbildungsprogramme
Die Beschäftigten der Hochschule können am internen Fortbildungsprogramm, aber auch an den Veranstaltungen der Landesinstitutionen teilnehmen:
Anmeldeverfahren
Für alle Fortbildungsveranstaltungen melden Sie sich bitte schriftlich an. Außerdem müssen Sie eine Fort- und Weiterbildungsreise bzw. Dienstreise (Workshop, Erfahrungsaustausch) außerhalb des Dienstortes beantragen und genehmigen lassen. Für die Teilnahme an einem Workshop oder Erfahrungsaustausch landeseigener Fortbildungsinstitutionen wie HÜF, Akademie Herne, LDS und ZBIW ist neben der Anmeldung eine Dienstreise zu beantragen.
Bitte benutzen Sie die entsprechenden Formulare „Fortbildung – Anmeldung und Reiseantrag“ bzw. „Dienstreiseantrag“ und senden sie vollständig ausgefüllt an Frau Badziong, Team 7.1. Bitte beachten Sie die Anmelde- und Bearbeitungsfristen (s.u.).
Formular: Fort- und Weiterbildung (Anmeldung und Reiseantrag für Seminar, Workshop oder Erfahrungsaustausch)
Anmeldefristen
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Fortbildungsinstituion
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Anmeldefrist vor Seminarbeginn
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Interne Fortbildung
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vier Wochen vor Seminarbeginn
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IT-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen
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zwei Monate vor Seminarbeginn
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Fortbildungsakademie Mont-Cenis Herne
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zehn Wochen vor Seminarbeginn
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Zentrum für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche Weiterbildung (ZBIW)
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drei Monate vor Seminarbeginn
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Hochschulübergreifende Fortbildung (HÜF)
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drei Monate vor Seminarbeginn
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Externe Veranstalter
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unverzüglich
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Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren
Mit der Genehmigung für die Teilnahme an einer internen Fort- und Weiterbildungsveranstaltung meldet Sie das Team 7.1 automatisch zu der gewählten Veranstaltung an. Handelt es sich um einen „externen Anbieter (z.B. TÜV, Firmen, Einrichtungen), nehmen Sie die Anmeldung – nach Erhalt der Genehmigung – bitte selbst vor.
Nach Abschluss der Reise senden Sie bitte die Reisekostenabrechnung zusammen mit der schriftlichen Genehmigung Ihrer Fortbildungs- bzw. Dienstreise an das Team 7.1, Frau Badziong (Kontakt siehe rechts).
Querverweis: